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Psychotherapie ist die gezielte Behandlung von psychischen und psychosomatischen Beschwerden mit Krankheitswert. Nach dem Absolvieren einer fundierten Ausbildung in einem der vier sogenannten „Richtlinienverfahren“ (Analytische Psychotherapie, Systemische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie) können Ärztliche und Psychologische Psychotherapeuten die Approbation erlangen und damit die Erlaubnis, Psychotherapie ausüben zu dürfen. Die nachhaltige Wirkung dieser Verfahren wurde und wird fortlaufend in wissenschaftlichen Studien überprüft und belegt.
Darüber hinaus ist die Approbation die Zugangsvoraussetzung für vertiefende Ausbildungen, wie z. B. Hypnotherapie oder Schematherapie, die an den genannten Richtlinienverfahren anknüpfen und diese in der Therapie methodisch ergänzen können.
Somit stellt Psychotherapie von einem approbierten Psychotherapeuten eine hochqualifizierte Behandlung dar, die nicht mit „Beratung“, homöopathischen oder anderen Behandlungen psychischer Störungsbilder gleichzusetzen ist.
Psychische Beschwerden sind ein komplexes und sensibles Behandlungsfeld und Patienten sollten sich vor Aufnahme einer Therapie über die Qualifikationen eines Therapeuten informieren. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus und beinhaltet eine mehrjährige ambulante Behandlungstätigkeit am Ausbildungsinstitut, sowie praktische Ausbildung in Krankenhäusern der psychiatrischen und/oder psychosomatischen Grundversorgung unter kontinuierlicher Supervision. Ein Psychologischer Psychotherapeut ist durch die Approbation einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie gleichgestellt. Er verordnet jedoch keine Medikamente, sondern behandelt mit rein psychologisch-psychotherapeutischen Interventionen.
Mit der Zulassung zur Kassenärztlichen Versorgung führt der Psychologische Psychotherapeut Behandlungen am Patienten auch im Rahmen der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen durch und kann direkt mit diesen abrechnen.
Die Verhaltenstherapie legt den Fokus auf das aktuelle psychische Problem und seine Bewältigung. Dabei umfasst der Verhaltensbegriff Prozesse unseres Denkens, Fühlens, Handelns, als auch der Physiologie. Es wird davon ausgegangen, dass die Bedingungen, unter denen wir aufwachsen und die Erfahrungen, die wir im Lauf unseres Lebens sammeln, uns grundlegend in unseren typischen Verhaltens- und Erlebensmustern prägen. So können psychische Probleme und Störungen auch als Versuch des Individuums, Anforderungen (oder Überforderungen) der Umwelt zu bewältigen, betrachtet werden. Diese mehr oder weniger bewusst ablaufenden Lernprozesse sind wieder veränderbar („verlernbar“). Ziel der Verhaltenstherapie ist es, die Zusammenhänge in einem Erklärungsmodell transparent zu machen, den Patienten zum „Experten“ seiner individuellen Problemsituation auszubilden und die erlernten, sogenannten „dysfunktionalen“ Denk-und Verhaltensweisen durch hilfreichere zu ersetzen.
Dazu finden verschiedene Methoden Anwendung wie z.B. Psychoedukation, d.h. Vermittlung von Informationen zum Störungsbild und Behandlungsmöglichkeiten, praktische Übungen wie z.B. Rollenspiele, Entspannungsverfahren (z.B. Progressive Muskelentspannung nach Jacobson, Achtsamkeitsübungen), Training sozialer Kompetenzen, Problemlösetraining, Konfrontationsverfahren bei Ängsten und Phobien u.a. Ein besonderer Stellenwert kommt kognitiven Techniken zu, um negative Denkmuster zu verändern, die bei vielen Störungen und Problemen eine zentrale Rolle einnehmen (Daher spricht man auch von „Kognitiver Verhaltenstherapie“.).
Wichtige Prinzipien im verhaltenstherapeutischen Prozess sind Transparenz und Eigenverantwortung. Patient und Therapeut bilden ein therapeutisches Bündnis. Gemeinsam werden individuelle Ziele erarbeitet und die einzelnen Behandlungsschritte abgestimmt. Der Patient ist aktiv in das Geschehen eingebunden, z.B. indem er auch zwischen den Sitzungen Aufgaben bearbeitet. So kann das Erlernte in den Alltag übertragen werden und die Langzeitstabilität der Therapieeffekte wird begünstigt.
Der Anlass für eine Psychotherapie kann sehr unterschiedlich sein. Von einzelnen psychischen oder psychosomatischen Symptomen, z.B. im Zusammenhang mit erhöhtem beruflichen oder privaten Stress, bis hin zu komplexeren und länger anhaltenden Beschwerden oder Problemen, die uns belasten, die Stimmung beeinträchtigen oder Ängste hervorrufen und uns daran hindern, unser Leben so zu gestalten, wie wir es möchten.
Typische Auslöser können z.B. ein kritisches Lebensereignis wie eine schwere körperliche Erkrankung, Konflikte mit anderen Menschen oder der Verlust einer wichtigen Bezugsperson sein. Manchmal ist aber die Ursache für die Symptome auf den ersten Blick auch nicht sofort erkennbar, z.B. bei körperlichen Beschwerden, die nicht oder nicht ausreichend medizinisch erklärbar sind.
Im ersten Schritt können Sie telefonisch oder per Kontaktformular mit mir Kontakt aufnehmen. Ich gebe Ihnen eine Rückmeldung, ob derzeit Kapazitäten für freie Therapieplätze bestehen und wir vereinbaren ggf. einen Termin für die Sprechstunde. Dabei sprechen wir über Ihre aktuellen Beschwerden, Ihre Erwartung an eine Psychotherapie und organisatorische Fragen. Ziel der Sprechstunde ist es, zu klären, inwieweit Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden eine Indikation für eine Psychotherapie darstellen und mein Behandlungsangebot für Sie hilfreich sein könnte. Daneben sollten sowohl Patient als auch Therapeut beurteilen, ob sie sich auf zwischenmenschlicher Ebene eine Zusammenarbeit vorstellen können, da der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Therapie darstellt.
Im Fall einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung werden die Kosten in der Regel von den gesetzlichen und von vielen privaten Krankenkassen übernommen. Nähere Informationen finden Sie untenstehend.
Im Anschluss an die Sprechstunde finden maximal vier sogenannte „Probatorische Sitzungen“ statt. Diese dienen der Vorbereitung einer Psychotherapie und stellen noch keine Therapie im eigentlichen Sinn dar. Im gemeinsamen Gespräch und mithilfe von Fragebögen werden detaillierte Informationen zur Anamnese und Diagnostik erhoben. Sofern keine weiteren Kontraindikationen vorliegen, wird die Kostenübernahme Ihrer Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Dies beinhaltet in einigen Fällen, dass vom Psychotherapeuten ein Antragsbericht angefertigt wird, der von einem externen, von Ihrer Krankenkasse beauftragten Gutachter hinsichtlich der „Behandlungswürdigkeit“ Ihrer Beschwerden, überprüft wird. Gibt der Gutachter der Krankenkasse eine Empfehlung zur Kostenübernahme, ergeht ein entsprechender Anerkennungsbescheid und die Therapie kann beginnen.
Private Krankenversicherungen haben sehr unterschiedliche Regelungen. Daher sollten Sie sich im Vorfeld genau informieren, in welchem Umfang Ihre Versicherung Leistungen für Psychotherapie erstattet, um Zuzahlungen zu vermeiden. Je nach individuellem Tarif können private Versicherungen oder Beihilfestellen (z.B. bei Lehrern) zur Bewilligung der Kostenübernahme ebenso einen Antragsbericht für eine gutachterliche Überprüfung fordern. Das Honorar für Privatversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für Selbstzahler entfällt die Überprüfung der Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung, so dass die Therapie zeitnah beginnen kann und Sitzungen auch in höherer Frequenz möglich sind. Zudem wird in diesem Fall die Inanspruchnahme der Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse nicht bekannt, was in einigen Fällen von Vorteil sein kann.
Darüber hinaus kann Psychotherapie mehr leisten als die reine Behandlung einer bereits krankheitswertigen Symptomatik. Während gesetzliche und private Krankenkassen vor allem einen kurativen Leistungsumfang haben, sind selbstzahlend auch eine prophylaktische Behandlung (z.B. um einem Burnout entgegen zu wirken) oder die Bearbeitung verschiedenster Themen zur persönlichen Weiterentwicklung möglich. Das Honorar für Selbstzahler richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).